Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) der
Klein Elektronik GmbH, Talheimer Str. 32, 74223 Flein
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§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Klein Elektronik GmbH (Verkäufer) und ihren Kunden (nachfolgend: „Käufer“), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten entsprechend bei Werk- und Dienstleistungen. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Verkäufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Unsere AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt oder diese AGB bei zukünftigen Geschäften nicht im Einzelfall beifügt. Unsere AGB gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Käufer.
1.3 Unsere AGB gelten nur für unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebote, Preise
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und gelten „ab Werk“, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.
2.2 Die von uns angebotenen Preise verstehen sich netto, d. h. ohne Mehrwertsteuer oder andere Steuern. Ebenso wenig sind in unseren Preisen die Kosten der Verpackung, des Versandes, der Versicherung, der Installation und der Benutzereinweisung enthalten.
2.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 3 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am dritten Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären. Eine Übersendung per E-Mail oder Telefax genügt.
2.4 Technische Daten, Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
§ 3 Warenbeschreibung
3.1 Bezieht sich der Vertrag auf Waren, die einer technischen Weiterentwicklung unterliegen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware entsprechend dem jeweils aktuellsten Herstellerdatenblatt zu liefern, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigt wird. Ebenso sind handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer darauf hinzuweisen, falls sein Interesse ausschließlich auf den bestellten Typ beschränkt ist und in keinem Fall von diesem Typ abgewichen werden darf.
3.2 Angaben über die vom Verkäufer vertriebenen Waren (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen), insbesondere in Prospekten, Typenlisten, Katalogen, Datenblättern, Werbeschriften, Spezifikationen und Beschreibungen, Pflichtenheften und sonstigen technischen Lieferbedingungen, Zertifikaten (z.B. certificate of compliance) und sonstigen Dokumenten stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie des Verkäufers dar.
3.3 Muster der vom Verkäufer vertriebenen Waren gelten als Versuchsmuster und begründen ohne ausdrückliche Vereinbarung ebenfalls keine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware. Die geltenden Toleranzbereiche sind zu beachten.
3.4 Zuverlässigkeitsangaben des Herstellers zu der gelieferten Ware dienen als statistische Mittelwerte ausschließlich der Orientierung und beziehen sich nicht auf einzelne Lieferungen oder Lieferlose.
§ 4 Dienstleistungen
4.1 Sämtliche Dienstleistungen wie Installation, Einrichtung, Inbetriebnahme, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Funktionstest und Abnahme, Beratung, Schulung, Pflichtenhefterstellung, Softwareanpassung und alle sonstige anfallenden Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand (gemäß den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensätzen laut unserer Dienstleistungspreisliste) je angebrochener Arbeitsstunde berechnet. Außerdem übernimmt der Käufer die Kosten für An- und Abreise. Die Berechnung der Reisekosten erfolgt stets von Heilbronn aus. Berechnet werden Fahrtkosten über Einzelnachweis oder über Pauschale. Bei Berechnung der Fahrtkosten über Einzelnachweis werden die Reisezeiten gemäß gültiger Preisliste berechnet. Bei Berechnung über Pauschale sind die Kosten der Reisezeit und Spesen mit abgegolten. Übernachtungen werden gemäß Einzelnachweis berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Bei Installationen hat der Käufer folgende Voraussetzungen zu schaffen:
Vor Beginn der Installation müssen die für die Aufnahme der Installationsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten von Seiten des Käufers abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft unserer Mitarbeiter begonnen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden kann. Bei der Installation hat der Käufer alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdgeräte behilflich zu sein, sowie falls erforderlich die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeit zu ermöglichen.
4.3 Verzögert sich die Installation oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, hat der Käufer alle Kosten für die Wartezeit oder weitere erforderliche Reisen von unseren Mitarbeitern zu tragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß unserer jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.
§ 5 Softwarelizenzen
5.1 Software einschließlich nachfolgender Updates werden vom Käufer grundsätzlich als urheberrechtlich schutzfähig anerkannt. Die Nutzung von Software unterliegt jedoch nachfolgenden Bedingungen, sowie den Bedingungen der jeweiligen Hersteller.
5.2 Die Software, gleich ob als Ganzes oder in Teilen, darf ausschließlich auf dem PC oder Netzwerk, für das sie erworben wurde, sowie nur auf der Anzahl der Arbeitsplätze, für die eine Lizenz besteht, verwendet werden. Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jedweder Art sind nicht gestattet. Ein Duplizieren der Software ist ausschließlich zu Zwecken der Datensicherung gestattet.
5.3 Weitere Rechte an der Software werden dem Käufer nicht übertragen.
§ 6 Lieferung, Lieferfrist, Versand
6.1 Teillieferungen und -leistungen sind möglich und werden einzeln berechnet.
6.2 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
6.3 Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 14 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
6.4 Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung und, falls technische Unterlagen, Material oder Hilfsstoffe vom Käufer beizustellen oder Anzahlung zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns.
6.5 Bei Softwareleistungen aller Art gilt die Lieferung mit Übergabe des Datenträgers oder bei elektronischen Lieferungen (z.B. Internet oder E-Mail) als erfolgt.
6.6 Die Lieferfrist ist ebenfalls eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder die Versandbereitschaft, falls die Absendung ohne unser Verschulden nicht erfolgt, mitgeteilt ist.
6.7 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.8 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krieg, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen – und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten – oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
6.9 Vor Ablauf der gemäß Absatz 6.8 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als vier Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
6.10 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6.11 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet für eine Transportversicherung zu sorgen.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung
7.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Rechnungen des Verkäufers ohne jeglichen Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung bezahlt.
7.3 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht, der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
7.4 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
7.5 Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, sind wir zur Lieferung bzw. Fertigung bestellter Ware oder zur Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. Ebenso werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns, sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, bei Übergang des Geschäfts auf Dritte oder Auflösung des Geschäfts sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.
7.6 Bei Warenrücksendungen aufgrund von Falschbestellungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch 250,00 Euro.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware bzw. Leistung auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb von 1 Woche ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Bei verdeckten Mängeln müssen diese unverzüglich nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich geltend gemacht werden.
8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zu gewähren.
8.3 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
8.4 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.5 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist.
8.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
8.7 Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind.
8.8 Handelsübliche Abweichungen unserer Lieferungen stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar.
§ 9 Haftung
9.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber dem Käufer nicht. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, sowie unserer Erfüllungsgehilfen (wie beispielsweise Arbeitnehmer, sonstige Mitarbeiter, Subunternehmer etc.).
9.2 Ebenso ist bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
9.3 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung.
9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffern 9.1 und 9.2 sowie die Verjährungsregelung in 9.3 gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffern 9.1 und 9.2 sowie die Verjährungsregelung in 9.3 gelten ebenfalls nicht bei etwaigen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, ebenso wenig bei einer von uns übernommenen Beschaffenheitsgarantie. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffern 9.1 und 9.2 sowie die Verjährungsregelung in 9.3 gelten nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist; allerdings verbleibt es bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen bei der Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9.2 sowie der Verjährungsregelung gemäß Ziffer 9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffern 9.1 und 9.2 sowie die Verjährungsregelung in 9.3 gelten nicht bei von uns zu vertretendem Unvermögen oder zu vertretene Unmöglichkeit der Leistung.
9.5 Im Übrigen sind weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
9.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.7 Für Datenverluste und/oder -änderungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßige Backups (Datensicherungen) seiner Daten zu erstellen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
10.2 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
10.3 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
10.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
10.5 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
10.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 11 Export, Ausfuhrkontrolle, Entsorgung
11.1 Die gelieferte Ware ist zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Embargobestimmungen unterliegende Waren dürfen vom Käufer nicht aus dem Lieferland exportiert werden
11.2 Die gelieferten Waren unterliegen insbesondere deutschen, europäischen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Es obliegt dem Käufer sich über entsprechende Export- und/ oder Importbestimmungen bzw. -beschränkungen zu informieren und ggf. entsprechende Genehmigungen zu erwirken.
11.3 Soweit gesetzlich vorgeschrieben, ist der Käufer verpflichtet, Waren, die unter das ElektroG bzw. die BatterieVO fallen, im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich zu entsorgen.
11.4 Der Käufer wird die vorstehenden Verpflichtungen seinen Abnehmern auferlegen.
§ 12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
12.1 Umfasst eine Lieferung Software oder sonstiges geistiges Eigentum, werden solche Software oder sonstiges geistiges Eigentum dem Käufer zu den Bedingungen der Urheberrechts- u. Nutzungslizenz gewährt, deren Bedingungen aus dem Lizenzvertrag ersichtlich sind, der der Software oder dem sonstigen geistigen Eigentum beigefügt ist. Diese Bedingungen gewähren keine Rechte und keine Lizenz zu einem Gebrauch solcher Software oder sonstigen geistigen Eigentums in einer Weise oder zu einem Zweck, die nicht ausdrücklich durch den Lizenzvertrag gestattet sind.
12.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Verkäufer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (Schutzrechte) zu erbringen.
§ 13 Datenverarbeitung
13.1 Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers auf Dritte ist dem Verkäufer gegenüber nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
14.3 Für die Rechtsbeziehungen des Verkäufers zum Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Stand: 01.09.2013